Abschnitt 1
Auslandszuschlag
| § 1 | Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen |
| § 2 | Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung |
| § 3 | Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen |
| § 4 | Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland |
| § 5 | Erhöhung der Zuschläge |
| § 6 | Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde |
| § 7 | Höchstbetrag |
Abschnitt 2
Erhöhter Auslandszuschlag
Unterabschnitt 1
Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
| § 8 | Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland |
| § 9 | Maßgebliche Dienstbezüge |
Unterabschnitt 2
Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
| § 10 | Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete |
| § 11 | Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten |
| § 12 | Nachweis und Anzeigepflicht |
| § 13 | Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis |
| § 14 | Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen |
| § 15 | Begriff des Nettoerwerbseinkommens |
| § 16 | Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person |
| § 17 | Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person |
Abschnitt 3
Schlussvorschriften