| § | Inhalt | Frist oder Bemerkungen |
|---|---|---|
| 4.01 | Sicherheitsabstand | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 4.02 | Freibord | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.01 | Aufbauten | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.02 | Türen | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.03 | Fenster und Oberlichter | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 5.04 | Abdeckung der Laderäume | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 6.02 Nr. 1 | Kompass | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2029 |
| 6.03 Nr. 1 | Radar | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2029 |
| 6.06 Buchstabe b | Schallsignalanlage | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 6.06 Buchstabe d | Inland-ECDIS-Geräte und digitale Seekarten | N.E.U., spätestens nach dem 18. Januar 2022 |
| 10.02 | Sicherheitsabstand | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |
| 10.03 | Freibord | N.E.U., spätestens bei Erteilung oder Erneuerung des zusätzlichen Unionszeugnisses für Binnenschiffe nach dem 30.12.2049 |