Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
| § 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
| § 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
| § 3 | Begriffsbestimmungen |
| § 4 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
| § 5 | Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 6 | Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 7 | Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
| § 8 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Berufsausbildung
zur Fachkraft für Gastronomie
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung
| § 9 | Zeitpunkt |
| § 10 | Inhalt |
| § 11 | Prüfungsbereich |
Unterabschnitt 2
Abschlussprüfung
| § 12 | Zeitpunkt |
| § 13 | Inhalt |
| § 14 | Prüfungsbereiche |
| § 15 | Prüfungsbereich „Produktion und Service“ |
| § 16 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ |
| § 17 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 19 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 3
Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
| § 20 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
| § 21 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 22 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 23 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 24 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 25 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ |
| § 26 | Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ |
| § 27 | Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ |
| § 28 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 30 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
| § 31 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
| § 32 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
| § 33 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 34 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
Abschnitt 4
Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
| § 35 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
| § 36 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 37 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 38 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 39 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 40 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ |
| § 41 | Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ |
| § 42 | Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ |
| § 43 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 44 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 45 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
| § 46 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
| § 47 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
| § 48 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 49 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie |
| Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie |
| Anlage 2 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
| Anlage 3 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie |
| Anlage 4 | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein |