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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See (Hohe-See-Einbringungsgesetz)
§ 13 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.