- 1.
die Bewilligung von Versandvereinfachungen im Luftverkehr gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in Verbindung mit Artikel 199 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für in Deutschland ansässige Luftverkehrsgesellschaften und zur Durchführung des Konsultationsverfahrens und des weiteren Schriftwechsels zwischen der deutschen Zollverwaltung und den Verwaltungen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenhang mit Anträgen zu Versandvereinfachung im Luftverkehr aller Hauptzollämter bundesweit,
- 2.
die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Gießen,
- 3.
die Durchführung von Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und Schwerer struktureller Kriminalität der Hauptzollämter Darmstadt und Gießen,
- 4.
die Festsetzung und Erhebung der Luftverkehrsteuer einschließlich der Anordnung und Auswertung der betreffenden Außenprüfungen sowie der Auswertung der betreffenden Steueraufsichtsmaßnahmen aller Hauptzollämter bundesweit sowie
- 5.
die Erteilung einer Erlaubnis nach § 8 Absatz 2 Luftverkehrsteuergesetz aller Hauptzollämter bundesweit.