(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1942)
| Der Prüfungsausschuss | | | |
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| bei | |
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| Herrn/Frau |
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| Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familienname |
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über die Amtsleitung des Finanzamtes |
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Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung haben Sie eine Durchschnittsnotenpunktzahl von nur ________ erreicht und nicht wie gefordert von mindestens 5 (§ 42 Absatz 7 StBAPO). Sie haben den mündlichen Teil der Laufbahnprüfung und somit insgesamt die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nicht bestanden (§ 43 Absatz 3 StBAPO). Dies ist Ihnen bereits im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses, der Ihre Leistungen im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung bewertet hat, bekannt gegeben worden.
| Nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes können Sie die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst einmal wiederholen/dürfen Sie die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nicht mehr wiederholen. |
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| | Ort, Datum | |
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| | Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses | |
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| | Unterschrift | |
[Hinweis: An dieser Stelle ist eine den landesrechtlichen Bestimmungen entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung anzufügen.]