SVFAngAusbV 1997
Ausfertigungsdatum: 18.12.1996
Vollzitat:
"Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1975), die durch Artikel 57 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) geändert worden ist"
| Stand: | Geändert durch Art. 57 G v. 24.3.1997 I 594 |
| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
| 1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
| b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
| b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
| 1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
| b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
| d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| 1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
| b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
| c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
| d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
| e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
| 1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| 2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
| c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
| d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
| e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
| 2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
| b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
| c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
| 2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
| b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
| c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
| d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
| e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
| 2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
| b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
| c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
| d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
| e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
| f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
| g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
| 3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| 3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
| 3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
| b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
| d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
| e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
| 4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
| b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
| 5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
| b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
| d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
| e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
| 6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
| b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
| d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
| e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
| f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Marketing (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 1) | a) | Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung darstellen |
| b) | die besondere Marktsituation in der allgemeinen Krankenversicherung und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten des Marketing beschreiben | ||
| c) | Zusammenhänge zwischen Marketingzielen und Unternehmenszielen erläutern | ||
| d) | Marketingmaßnahmen des Ausbildungsbetriebes den Marketingzielen zuordnen | ||
| e) | für verschiedene Zielgruppen typische Bedürfnisse und Erwartungen unterscheiden | ||
| f) | Ergebnisse der Marktforschung im Kundenkontakt anwenden | ||
| g) | bei Marketingmaßnahmen des Ausbildungsbetriebes mitwirken | ||
| h) | Mittel und Verfahren der Erfolgskontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| 2 | Versicherungsverhältnisse und Beiträge (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2) | ||
| 2.1 | Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2.1) | a) | Arbeitgeber und Beschäftigte über die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht beraten und kundengerechte Lösungen anbieten |
| b) | Meldetatbestände feststellen und die Arbeitgeber beim Erfüllen ihrer Meldepflicht unterstützen | ||
| c) | Versicherungspflicht der Bezieher von Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie Versicherungspflicht und -freiheit der Rentenantragsteller, Rentner, Studenten und Praktikanten feststellen und diese über ihren Versicherungsschutz beraten | ||
| 2.2 | Freiwillige Versicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2.2) | a) | die Möglichkeiten zur freiwilligen Mitgliedschaft feststellen |
| b) | Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft beraten | ||
| 2.3 | Familienversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2.3) | a) | die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen |
| b) | Kunden über Umfang und Dauer des Familienversicherungsschutzes beraten | ||
| 2.4 | Wahlrecht (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2.4) | a) | Versicherte und Arbeitgeber bei der Wahl der Krankenkasse beraten |
| b) | die Auswirkungen des Wahlrechts auf den Wettbewerb in der Krankenversicherung darstellen | ||
| 2.5 | Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2.5) | a) | die Arbeitgeber in Fragen der Beitragsberechnung und -abrechnung beraten und sie dabei unterstützen |
| b) | Rentenantragsteller, Rentner, Studenten und Praktikanten über die Regelungen der Beitragsgestaltung beraten | ||
| c) | die Beitragsregelungen des Ausbildungsbetriebes für freiwillige Mitglieder anwenden | ||
| d) | die Beitragszahlung überwachen und Maßnahmen zum Einzug rückständiger Beiträge veranlassen | ||
| 2.6 | Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 2.6) | a) | die Arbeitgeber über die Lohnausgleichsversicherung beraten |
| b) | den Arbeitgebern die fortgezahlten Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft erstatten | ||
| 3 | Leistungen und Verträge (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 3) | ||
| 3.1 | Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 3.1) | a) | kundenorientiert über Leistungen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung beraten und diese Leistungen zur Verfügung stellen |
| b) | kundenorientiert über die Leistungen bei Krankheit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erkrankung eines Kindes beraten und diese Leistungen zur Verfügung stellen | ||
| c) | Pflegebedürftige, Pflegepersonen und weitere Beteiligte über die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit kundenorientiert beraten und diese Leistungen einschließlich der Zusatzangebote für Pflegepersonen zur Verfügung stellen | ||
| d) | kundenorientiert über die Leistungen bei Familienplanung, Schwangerschaft, Mutterschaft und Tod beraten und diese Leistungen zur Verfügung stellen | ||
| 3.2 | Zusammenarbeit mit Vertragspartnern (§ 3 Abs. 2 Buchstabe A Nr. 3.2) | a) | die Beziehungen zu Vertragspartnern erläutern und im Kundenservice nutzen |
| b) | die für die Kunden erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
| 1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
| b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
| b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
| 1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
| b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
| d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| 1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
| b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
| c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
| d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
| e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
| 1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| 2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
| c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
| d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
| e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
| 2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
| b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
| c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
| 2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
| b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
| c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
| d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
| e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
| 2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
| b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
| c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
| d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
| e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
| f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
| g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
| 3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| 3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
| 3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
| b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
| d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
| e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
| 4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
| b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
| 5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
| b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
| d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
| e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
| 6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
| b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
| d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
| e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
| f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Versicherter Personenkreis (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 1) | a) | Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Satzung als Voraussetzung für die Beitragspflicht des Unternehmers und die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers feststellen |
| b) | Versicherungsfreiheit und die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen | ||
| 2 | Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 2) | a) | den zuständigen Unfallversicherungsträger bestimmen |
| b) | Auswirkungen auf die Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Änderungen des Unternehmers und des Unternehmens feststellen | ||
| 3 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 3) | a) | die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erläutern |
| b) | Beitragspflicht feststellen, Beiträge berechnen sowie Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen | ||
| c) | Beitreibung von rückständigen Beiträgen einleiten | ||
| 4 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 4) | a) | in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken |
| b) | Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen | ||
| c) | Anspruch auf Heilbehandlung feststellen | ||
| d) | Anspruch auf Pflege, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation und ergänzende Leistungen feststellen | ||
| e) | Geldleistungen während der Heilbehandlung und der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation bewirken | ||
| f) | Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen | ||
| g) | Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende und Ausschluß von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| h) | Abfindung von Renten feststellen | ||
| i) | Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern sowie mit Leistungserbringern anwenden | ||
| k) | bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmern und Betriebsangehörigen mitwirken | ||
| A. Sachliche Gliederung | |||
| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
| 1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
| b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
| b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
| 1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
| b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
| d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| 1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
| b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
| c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
| d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
| e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
| 1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| 2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
| c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
| d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
| e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
| 2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
| b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
| c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
| 2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
| b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
| c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
| d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
| e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
| 2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
| b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
| c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
| d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
| e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
| f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
| g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
| 3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| 3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
| 3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
| b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
| d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
| e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
| 4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
| b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
| 5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
| b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
| d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
| e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
| 6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
| b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
| d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
| e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
| f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
| Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Versicherungsverhältnisse (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 1) | ||
| 1.1 | Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 1.1) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht selbständig Tätiger sowie sonstiger Personen feststellen |
| b) | Verpflichtung zur Nachversicherung feststellen | ||
| 1.2 | Freiwillige Versicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 1.2) | a) | Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen |
| b) | Berechtigung zur Nachzahlung von Beiträgen feststellen | ||
| 2 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 2) | a) | die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern |
| b) | für selbständig Tätige und sonstige Personen Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit feststellen sowie Beiträge berechnen oder überprüfen | ||
| c) | für selbständig Tätige und sonstige Personen Verteilung der Beitragslast und Beitragsschuldner bestimmen sowie Beitragszahlung veranlassen und überwachen | ||
| d) | Wirksamkeit der Beitragszahlung feststellen und Beitragserstattungen durchführen | ||
| 3 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3) | ||
| 3.1 | Rehabilitation(§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.1) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation feststellen |
| b) | Anspruch auf Übergangsgeld feststellen und Zahlung veranlassen | ||
| c) | Anspruch auf ergänzende Leistungen prüfen | ||
| 3.2 | Rentenansprüche (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.2) | a) | Ansprüche auf Renten aus eigener Versicherung und auf Renten wegen Todes feststellen |
| b) | Renten überprüfen, neu feststellen oder weitergewähren | ||
| 3.3 | Rentenhöhe und Rentenzahlung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.3) | a) | die Faktoren der Rentenformel erläutern und die monatliche Rente berechnen |
| b) | Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung prüfen und berücksichtigen | ||
| c) | Auswirkungen sonstiger Tatbestände auf die Höhe des Rentenzahlbetrages oder Rentenauszahlungsbetrages berücksichtigen | ||
| d) | die wesentlichen Berechnungsvorschriften beim Zusammentreffen von Renten und von Einkommen anwenden | ||
| e) | Rentenzahlung veranlassen | ||
| f) | Tatbestände bei Ausschluß und Minderung von Leistungen berücksichtigen | ||
| 3.4 | Zusatzleistungen und sonstige Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.4) | a) | Rentenabfindungen feststellen |
| b) | die Zahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung veranlassen | ||
| c) | Beitragserstattungen durchführen | ||
| 3.5 | Kontenklärung und Rentenauskunft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe C Nr. 3.5) | a) | Versicherungskonto klären |
| b) | Rentenauskunft erteilen | ||
| A. Sachliche Gliederung | |||
| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
| 1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
| b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
| b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
| 1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
| b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
| d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| 1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
| b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
| c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
| d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
| e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
| 1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| 2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
| c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
| d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
| e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
| 2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
| b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
| c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
| 2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
| b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
| c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
| d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
| e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
| 2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
| b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
| c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
| d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
| e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
| f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
| g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
| 3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| 3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
| 3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
| b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
| d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
| e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
| 4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
| b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
| 5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
| b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
| d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
| e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
| 6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
| b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
| d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
| e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
| f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
| Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Marketing (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 1) | a) | Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung darstellen |
| b) | Zusammenhänge zwischen Marketingzielen und Unternehmenszielen erläutern | ||
| c) | bei Marketingmaßnahmen des Ausbildungsbetriebes mitwirken | ||
| 2 | Versicherungsverhältnisse (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 2) | ||
| 2.1 | Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 2.1) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht sonstiger Personen feststellen |
| b) | Verpflichtung zur Nachversicherung feststellen | ||
| 2.2 | Freiwillige Versicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 2.2) | a) | Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung feststellen |
| b) | die Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung in der Krankenversicherung feststellen und die Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft beraten | ||
| 2.3 | Familienversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 2.3) | a) | die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen |
| b) | Kunden über Umfang und Dauer des Familienversicherungsschutzes beraten | ||
| 3 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 3) | a) | die Finanzierung der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erläutern |
| b) | für sonstige Personen Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit feststellen sowie Beiträge berechnen oder überprüfen | ||
| c) | für sonstige Personen Verteilung der Beitragslast und Beitragsschuldner bestimmen sowie Beitragszahlung veranlassen und überwachen | ||
| d) | Wirksamkeit der Beitragszahlung feststellen und Beitragserstattungen durchführen | ||
| 4 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 4) | ||
| 4.1 | Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 4.1) | a) | die Versicherten über Leistungen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung sowie Familienplanung beraten und diese Leistungen zur Verfügung stellen |
| b) | die Versicherten über die Leistungen bei Krankheit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erkrankung eines Kindes beraten und diese Leistungen zur Verfügung stellen | ||
| c) | Pflegebedürftige, Pflegepersonen und weitere Versicherte über die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit beraten und diese Leistungen einschließlich der Zusatzangebote für Pflegepersonen zur Verfügung stellen | ||
| d) | die Versicherten über die Leistungen bei Schwangerschaft, Mutterschaft und Tod beraten und diese Leistungen zur Verfügung stellen | ||
| e) | die Beziehungen zu den Vertragspartnern erläutern | ||
| 4.2 | Leistungen in der Rentenversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe D Nr. 4.2) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation feststellen |
| b) | Ansprüche auf Renten aus eigener Versicherung und auf Renten wegen Todes feststellen | ||
| c) | Renten überprüfen, neu feststellen oder weitergewähren | ||
| d) | die Faktoren der Rentenformel erläutern und die monatliche Rente berechnen | ||
| e) | Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung prüfen und berücksichtigen | ||
| f) | Auswirkungen sonstiger Tatbestände auf die Höhe des Rentenzahlbetrages oder Rentenauszahlungsbetrages berücksichtigen | ||
| g) | die wesentlichen Berechnungsvorschriften beim Zusammentreffen von Renten und von Einkommen anwenden | ||
| h) | Rentenzahlung veranlassen | ||
| i) | Tatbestände bei Ausschluß und Minderung von Leistungen berücksichtigen | ||
| k) | Rentenabfindungen feststellen | ||
| l) | die Zahlung von Zuschüssen zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung veranlassen | ||
| m) | Beitragserstattungen durchführen | ||
| n) | Versicherungskonto klären | ||
| o) | Rentenauskunft erteilen | ||
| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
| 1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
| b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
| b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
| 1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
| b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
| d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| 1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
| b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
| c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
| d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
| e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
| 1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| 2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
| b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
| c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
| d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
| e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
| 2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
| b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
| c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
| 2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
| b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
| c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
| d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
| e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
| 2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
| b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
| c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
| d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
| e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
| f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
| g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
| 3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| 3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
| 3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
| b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
| d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
| e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
| 4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
| b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
| c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
| 5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
| b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
| d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
| e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
| 6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
| b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
| d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
| e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
| f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Versicherungsverhältnisse (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 1) | a) | versicherten Personenkreis, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen |
| b) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung sowie freiwillige Weiterversicherung von Landwirten, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen in der Alterssicherung der Landwirte feststellen | ||
| c) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung und Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen | ||
| d) | den zuständigen Versicherungsträger für krankenversicherte Personen ermitteln | ||
| e) | Versicherungsverhältnisse in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung feststellen | ||
| 2 | Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 2) | a) | Zuständigkeit sowie Auswirkungen von Unternehmensänderungen auf die Zuständigkeit in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen |
| b) | Regelungen zur Berichtigung des Mitgliederverzeichnisses sowie zur Überweisung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung anwenden | ||
| c) | Mitgliedschaft in der Alterssicherung der Landwirte feststellen | ||
| d) | Beginn, Ende, Fortbestehen und Hinausschieben der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen | ||
| 3 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 3) | a) | Rahmenbedingungen der Finanzierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erläutern |
| b) | Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung unter Beachtung des jeweiligen Beitragsmaßstabes und des Bundesmittelanteiles feststellen | ||
| c) | Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte unter Berücksichtigung der Verteilung der Beitragslast feststellen | ||
| d) | Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Vergleichsbeitrags feststellen | ||
| e) | Beitrag zur Pflegeversicherung feststellen | ||
| f) | Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen sowie Beitreibung von Beitragsrückständen einleiten | ||
| 4 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4) | ||
| 4.1 | Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.1) | a) | Arbeitsunfall und Berufskrankheit feststellen |
| b) | in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken | ||
| c) | Ansprüche auf Heilbehandlung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation sowie auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit feststellen | ||
| d) | Geldleistungen während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation bewirken | ||
| e) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe und Verletztengeld feststellen | ||
| f) | Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen | ||
| g) | über Abfindungsmöglichkeiten von Renten informieren | ||
| h) | Ersatzansprüche gegenüber Unternehmern und Unternehmensangehörigen erläutern | ||
| 4.2 | Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.2) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie sie ergänzende Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe feststellen |
| b) | Ansprüche auf Renten wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit und wegen Todes feststellen und die Zahlung bewirken | ||
| c) | Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende sowie Ausschluß und Minderung von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
| d) | Ansprüche auf Beitragszuschüsse an versicherungspflichtige Landwirte feststellen | ||
| e) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe oder auf sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft feststellen | ||
| f) | Ansprüche auf Landabgaberente sowie Produktionsaufgaberente feststellen | ||
| g) | Ansprüche auf Ausgleichsgeld feststellen | ||
| 4.3 | Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.3) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Krankenbehandlung feststellen |
| b) | Ansprüche auf Krankengeld für rentenversicherungspflichtige Personen und nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige feststellen | ||
| c) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerfeststellen | ||
| d) | Ansprüche auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft feststellen | ||
| e) | Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung feststellen | ||