Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG) § 24Zuständigkeit
Die Aufgaben dieses Gesetzes werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und den Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehen.