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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
II.
Inkrafttreten
Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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