Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
| § 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
| § 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
| § 3 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
| § 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin |
| § 5 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel |
| § 6 | Ausbildungsplan |
| § 7 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
und Abschlussprüfung
in der Berufsausbildung zum
Verkäufer und zur Verkäuferin
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung in der
Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
| § 8 | Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung |
| § 9 | Inhalt der Zwischenprüfung |
| § 10 | Prüfungsbereich der Zwischenprüfung |
Unterabschnitt 2
Abschlussprüfung in der
Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
| § 11 | Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung |
| § 12 | Inhalt der Abschlussprüfung |
| § 13 | Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung |
| § 14 | Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen |
| § 15 | Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation |
| § 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
| § 17 | Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
| § 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
in der Berufsausbildung
zum Kaufmann im Einzelhandel
und zur Kauffrau im Einzelhandel,
Anrechnung von Ausbildungszeiten
| § 19 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
| § 20 | Inhalt von Teil 1 |
| § 21 | Prüfungsbereiche von Teil 1 |
| § 22 | Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen |
| § 23 | Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation |
| § 24 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
| § 25 | Inhalt von Teil 2 |
| § 26 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
| § 27 | Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel |
| § 28 | Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
| § 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 30 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
| § 31 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlage 1: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin |
| Anlage 2: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel |